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Platzinformationen

Golfplatz geöffnet
Driving-Range geöffnet
Übungsgelände geöffnet
Aktuelle Information Bitte beachten, dass bei Schnee und Frost der Platz gesperrt ist!

 

Wetter

Golfpark Schloßgut Lenzfried

Platzregeln

Platzregeln

  1. AUS (Regel 18) ist jenseits weißer Pfosten und / oder Linien.
  2. Benutzer des Platzes haften für alle Personen- und Sachschäden, die durch von Ihnen gespielten Golfbälle verursacht werden, selbst.
  3. Auf verunglückte Bälle, die Personen gefährden können, muss durch sofortiges Rufen „Fore“ aufmerksam gemacht werden.
  4. Es ist immer den Spielbahnen zu folgen (Bahn 1 – Bahn 9).
  5. Jeder Spieler benötigt seine eigene Golfausrüstung. Das Benutzen einer Golfausrüstung von mehreren Personen ist nicht erlaubt.
  6. Eine Spielbahn darf erst bespielt werden, wenn die vorherige Gruppe das Grün verlassen oder außer Reichweite ist und den Gefahrenbereich verlassen hat.
  7. Penalty-Area: (Regel 17) sind durch rote oder gelbe Pfähle gekennzeichnet. Die „PA“ an der Bahn 5 und 9 ist eine Spielverbotszone (rote Pfosten mit grüner Kappe). Liegt ein Ball in der „PA“, muss gemäß Regel 17.1 a mit einem Strafschlag gedroppt werden.
  8. Drop-Zone: Auf der Bahn 3 ist vor dem Grün eine Drop-Zone eingerichtet. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass sich der Ball in dem als „rote Penalty Area“ gekennzeichneter Bereich auf Höhe des Grüns, seitlich links, recht oder hinter dem Grün in der roten Peanaly-Area befindet, kann mit einem Strafschlag aus der Drop-Zone gespielt werden.

Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2b)

Etikette 

  1. Mit einem Trolly zwischen Grün und Bunker hindurchfahren.
  2. Einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen, den Schläger zu beschädigten und dabei den Rasen beschädigen.
  3. Einen Schläger werfen.
  4. Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  5. Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots (auf dem Fairway u. Semirough-Streifen) nicht zurücklegen.
  6. Missachtung von Regel 5.6b; Stichwort „Ready Golf“

Strafe für Verstoß: Entscheidung gemäß Spielleitung – diese kann von Verwarnung bis zu Disqualifizierung führen.

 

Schwerwiegendes Fehlverhalten

  1. Absichtlich das Grün beschädigen.
  2. Absichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Vorgrün bzw. Grün zu fahren. Ein Golfbag oder Trolley ist nicht auf dem Vorgrün oder Grün abzustellen.
  3. Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
  4. Einen Schläger in die Richtung anderer Personen zu werfen.
  5. Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegen zu lassen.
  6. Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen; wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
  7. Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlagen.
  8. Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
  9. Spielen mit einer Vorgabe, die zu dem Zweck erlangt wurde, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu Spielen, um eine solche Vorgabe zu erlangen.
  10. Falsches Verwenden von Übungs- oder Driving-Rangebälle. Mitnahme von Übungs- oder Drivings-Rangebällen. Spielen von Übungs- oder Driving-Rangebällen auf dem Platz (Bahnen).
  11. Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten und Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Zuschauern, Platzarbeitern oder Personal.
  12. Das Betreten von Spielverbotszonen, insbesondere von Biotopen, kann mit Platzverbot geahndet werden.
  13. Missachtung von Anweisungen des Personals (Greenkeeper, Sheriff, Geschäftsleitung, Spielführer).
  14. Strafe für Verstoß im Wettspiel: gemäß Spielleitung / Turnierleitung.
  15. Strafe für Verstoß im Lochspiel: Spielleitung / Turnierleitung.

Mindestens Lochverlust bis zur Disqualifizierung im Zählspiel: mindestens Grundstrafe bis zur Disqualifikation.

 

Die Strafe für ein schwerwiegendes Verhalten wird von der Spielleitung oder Geschäftsführung verhängt; und außerhalb eines Wettspiels kann die Geschäftsleitung den Verweis einer Anlage bzw. Hausverbot erteilen.